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Das Gericht Dornbirn

Unter dem Begriff "Gericht" verstand man ursprünglich sowohl das Dornbirner Territorium, dessen Einwohnerschaft als auch dessen zentrale politische, administrative, legislative und juristische Institution, die noch keine Gewaltenteilung im modernen Sinn kannte. Um 1600 wurde die Gerichts- bzw. Ratsversammlung durch Gemeindevertreter ergänzt, sodass nunmehr "Gericht und Gemeinde" bzw. "Rat und Gemeinde"  das höchste politische Organ bildeten.

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Literatur

TSCHAIKNER Manfred: Dornbirn in der frühen Neuzeit. In: Werner Matt, Hanno Platzgummer (Hrsg.): Geschichte der Stadt Dornbirn. Band 1, 2002.