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Lexikon Dornbirn > Geschichte > Neuzeit > Das Gericht Dornbirn
Unter dem Begriff "Gericht" verstand man ursprünglich sowohl das Dornbirner Territorium, dessen Einwohnerschaft als auch dessen zentrale politische, administrative, legislative und juristische Institution, die noch keine Gewaltenteilung im modernen Sinn kannte. Um 1600 wurde die Gerichts- bzw. Ratsversammlung durch Gemeindevertreter ergänzt, sodass nunmehr "Gericht und Gemeinde" bzw. "Rat und Gemeinde" das höchste politische Organ bildeten.