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Gerichtswaibel

Der Waibel war spätestens im 17. Jahrhundert ständiges Mitglied des Dornbirner Gerichts. Er stellte eine Art von Gerichtsdiener dar, der Anordnungen des Gerichts vollzog und zumindest seit Beginn des 18. Jahrhunderts das Gantbuch verwaltete.  Dem vom Ammann vereidigten Waibel kam wohl auch in Dornbirn hohe symbolische Bedeutung als Repräsentant des Gerichts zu.  Darauf deutet jedenfalls, dass er als einziger Amtsträger außer dem Ammann durch Zulauf gewählt wurde.

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Literatur

TSCHAIKNER Manfred: Dornbirn in der frühen Neuzeit. In: Werner Matt, Hanno Platzgummer (Hrsg.): Geschichte der Stadt Dornbirn, Band 1, 2002