Autor:

Manfred Tschaikner

Ämter in den Vierteln, Dörfern und Weilern

Unterhalb der Ebene des Gerichts bestand noch eine Reihe von Ämtern, denen große Bedeutung für die Regelung des Gemeindelebens zukam. Dazu zählten die Dorfmeister, die hauptsächlich für die Finanzverwaltung zuständig waren,  sowie die Wuhr-, Weg- und Rodmeister , deren Hauptaufgabe die Organisation und Durchführung des Gemeinwerks bildete. Jeder größere Weiler verfügte über einen eigenen Dorfmeister. Weitere Amtsträger in den Dörfern, die von Rat und Gemeinde bestimmt wurden, waren die Bannwarte, die Vergehen gegen die Flurordnung zu vermerken und dem Ammann anzuzeigen hatten.

Von den Vierteln oder Dörfern selbst bestellt und bezahlt wurden Hirten  sowie mitunter auch (Flur-)Wachen. Ein Art von Oberaufsicht übte das Gericht über die Brunnenmeister, die Vorstände von Brunnengenossenschaften, aus.

Um die Mitte des 18. Jahrhunderts scheint in den Vierteln ein neues Amt auf, nämlich jenes eines Vorstehers. Die Vorsteher fühlten sich den Vorgesetzten der Dörfer übergeordnet. So beanspruchte 1758 Jakob Rusch als Vorsteher in dem Hatlerdorf die Befehlsgewalt nicht nur über den Dorfmeister, sondern auch über die örtlichen Wuhr- und Wegmeister. 


zurück

Literatur:

TSCHAIKNER, Manfred: Dornbirn in der frühen Neuzeit. In: Werner Matt, Hanno Platzgummer (Hrsg.): Geschichte der Stadt Dornbirn, Band 1, 2002.