Autor:
Werner Matt
Das Dornbirner Wappen
Wappen sind schildförmige, genau festgelegte, farbige Abzeichen einer Person, eines Geschlechts oder einer Körperschaft. Sie werden nach bestimmten Regeln angefertigt und können nur mit besonderer Berechtigung geführt werden.
Am 22. Juni 1655 erwarb Graf Friedrich von Hohenems das Gericht Dornbirn. Bei der öffentlichen Übergabe kam es zu heftigen Protesten der Dornbirner Bevölkerung. Als die Dornbirner dem Erzherzog anboten, ihm 8000 Gulden für den Rückkauf vorzustrecken, erklärte dieser daraufhin den Vertrag mit dem Grafen von Hohenems für nichtig. Gleichzeitig ersuchten die Dornbirner den Erzherzog um Bestätigung und Vermehrung ihrer Privilegien, darunter auch ein Gerichtssiegel. Dies war für die Zurschaustellung der Rechtspersönlichkeit der Gemeinde von großer Bedeutung.
Am 23. September 1655 verlieh dann auch der Erzherzog dem Gericht Dornbirn ein Wappen. Die 75x65 große Pergamenturkunde, der leider das Siegel fehlt, ist gut erhalten. Mitten im Text, in einem 11x12 Zentimeter großen Rechteck, wurde das Wappen gemalt. Auf einem sattblauen Grund, der von einem goldenen Rahmen umgeben ist, sieht man das ovale Wappen, umgeben von goldenen Arabesken. Das Wappen selbst zeigt „ainen grienen Pirrpaumb in einem weiß und Rothen (:Österreichischen Schildt nach.) aufgethailten Veldt.“
Der österreichische Bindenschild stellt ein Bekenntnis zum Hause Österreich dar. Gleichzeitig ist er eine klare Abgrenzung gegen die Grafen von Ems. Der Birnbaum wurde als Symbol aufgrund der falsch verstandenen Bedeutung des Namens Dornbirn gewählt. Das Dornbirner Wappen wird daher als Redendes Wappen eingestuft.
Franz Joseph I. bestätigte am 28. Februar 1902 das Dornbirner Wappen. In diesem Diplom wird die Stadterhebung beurkundet und gleichzeitig Dornbirn die Führung des althergebrachten Wappens bewilligt: „In einem ovalen, rothen, von einem silbernen Querbalken durchzogenen Schilde ein grüner befruchteter Birnbaum, aus grünem Boden erwachsend. Den Schild umgibt eine goldene Arabeskeneinfassung.“
Dieses Wappen wurde im Beschluss der Vorarlberger Landesregierung vom 1. Februar 1929 bestätigt und ist heute noch gültig. Die Festlegung der jeweils gültigen graphischen Ausführung (Anzahl der Birnen etc.) wird vom Stadtrat festgelegt, dem ebenfalls die Genehmigung zur Führung des Stadtwappens obliegt.
Literatur:
MATT Werner: Das Dornbirner Wappen. In: Dornbirner Schriften, Dornbirn in der Feudalzeit, Nr. IV, Dornbirn 1988, S. 16-18.