Autor:
Manfred Tschaikner
Der Ammann
Der Vorsitzende des Gerichts war der Ammann. Der amtierende Ammann war - zumeist gemeinsam mit dem Stabhalter oder mit Altammännern, später auch mit dem Gerichtsschreiber - Abgeordneter seines Gerichts bei den Landständen.
Gewählt wurden die Ammänner in Anwesenheit der Beamten der Herrschaft Feldkirch - des Vogts, des Hubmeisters (höchster Finanzbeamter) und/oder des Hofschreibers - auf dem Gerichtsplatz, dem heutigen Marktplatz, im Niederdorf. Die Wahl wurde durch die einfache Mehrheit entschieden und erfolgte durch Zulauf. Das heißt, das versammelte männliche Gerichtsvolk begab sich zu bestimmten Kandidaten, die an unterschiedlichen Orten Aufstellung genommen hatten. Die Ammänner wurden nach einem Dokument von 1656 laut altem Herkommen fast alle zway jahr gewählt. Wiederwahlen waren möglich.
Spätestens im 18. Jahrhundert forderte der jeweilige Ammann vor seinem Ausscheiden aus dem Amt Rat und Gemeinde in einer standardisierten Formel dazu auf, durch ihn verursachte Schäden bekannt zu geben, damit er Ersatz dafür leisten könne. Weiters bat er die Richter und Gemeindevertreter um Verzeihung, wenn er sie beleidigt haben sollte, und wünschte ihnen in Zukunft ein haill und fridtsambe regierung.
Das höchste Amt im Land trug nur wenig ein, setzte also ein gewisses Vermögen voraus. Zudem soll manchen Interessierten schon der Umstand von einer Kandidatur abgehalten haben, dass ein gewählter Ammann nach altem Brauch einen kostspieligen Freitrunk ausgeben musste.
Literatur:
TSCHAIKNER, Manfred: Dornbirn in der frühen Neuzeit. In: Werner Matt, Hanno Platzgummer (Hrsg.): Geschichte der Stadt Dornbirn, Band 1, 2002.