Autor:

Manfred Tschaikner

Gemeindevertreter

Im 16. Jahrhundert wurde die Gemeinde durch "Ammann und Rat" vertreten.  Bei wichtigeren Angelegenheiten scheinen "Ammann, Rat und ganze Gemeinde" auf.  Spätestens gegen Ende dieses Zeitraums hatte sich jedoch eine große Kluft zwischen den ratsfähigen Geschlechtern und dem gewöhnlichen Volk gebildet. Nun fühlte sich die Mehrzahl der Gemeindebewohner von Ammann und Rat nicht mehr (ausreichend) vertreten, und die Volksversammlungen genügten nicht mehr, um die Interessen des gemeinen Mannes gegenüber jenen der Ratsmitglieder zu wahren. Wohl schon von Anfang an stellten darum die einzelnen Viertel dazu je vier Vertreter als so genannte Gemeinder. Bei schweren Konflikten zwischen Räten und Gemeindern konnten Letztere mit der Einberufung einer Versammlung der gesamten Gemeinde drohen. Die Gemeinder übten wie die Räte und Richter polizeiliche Funktionen aus: Sie hatten dem Amtsammann Verstöße gegen Verordnungen bei Strafe anzuzeigen.  Für beide Gruppen galt das Gebot der Amtsverschwiegenheit und die Teilnahmepflicht bei Sitzungen.


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Literatur:

TSCHAIKNER, Manfred: Dornbirn in der frühen Neuzeit. In: Werner Matt, Hanno Platzgummer (Hrsg.): Geschichte der Stadt Dornbirn, Band 1, 2002.