Autor:
Manfred Tschaikner
Gerichtsschreiber
Ein wichtiges Mitglied von Rat und Gericht war seit dem 17. Jahrhundert der Gerichtsschreiber. Er wurde nicht vom Volk gewählt, sondern von Rat und Gemeinde auf unbestimmte Zeit bestellt. Er nahm oft zusammen mit dem Ammann an den Landtagen teil, manchmal vertrat er das Gericht dort sogar allein. Die Anfertigung amtlicher Aufzeichnungen und anderer Schriftstücke oblag in der gesamten Herrschaft Feldkirch ursprünglich allein dem dortigen Hofschreiber.
Im Sommer 1606 lehnte die Regierung ein Ansuchen der Dornbirner um einen eigenen Schreiber ab. In der Praxis ließ sich dessen Tätigkeit jedoch nicht unterbinden. So ist denn für 1614 wieder ein eigener Dornbirner Gerichtsschreiber in der Person von Martin Salzmann belegt.
Literatur:
TSCHAIKNER, Manfred: Dornbirn in der frühen Neuzeit. In: Werner Matt, Hanno Platzgummer (Hrsg.): Geschichte der Stadt Dornbirn, Band 1, 2002.