Autor:
Manfred Tschaikner
Richter und Räte
Die Richter wirkten als Beisitzer des Gerichts und gleichzeitig als Gemeinderäte. Der bedeutendste unter ihnen agierte vor Gericht als Stabhalter. Das heißt, er hielt den Gerichtsstab, ein uraltes Rechtssymbol. Der Stabhalter war der Stellvertreter des Ammanns und oft auch dessen Nachfolger. Die Zahl der Richter und Räte schwankte im 17. Jahrhundert zwischen 12 und 18.
Die Richter und Räte wurden nicht vom Volk gewählt, sondern auf Vorschlag des Ammanns - mitunter auch unter Mitwirkung des Gerichts - durch die herrschaftlichen Beamten eingesetzt und nach der Ammannamtsbesetzung durch den neuen Amtsinhaber vereidigt. Neben ihrer Tätigkeit in Rat und Gericht kamen den Räten und Richtern auch polizeiliche Funktionen zu, denn sie hatten über die Einhaltung der Gerichtsverordnungen zu wachen und dem Amtsammann gegebenenfalls Verstöße anzuzeigen.
Literatur:
TSCHAIKNER, Manfred: Dornbirn in der frühen Neuzeit. In: Werner Matt, Hanno Platzgummer (Hrsg.): Geschichte der Stadt Dornbirn, Band 1, 2002.