Autor:
Manfred Tschaikner
Dornbirner Schulwesen
Zum Dornbirner Schulwesen, das wahrscheinlich ins Spätmittelalter zurück reicht, liegen für die Zeit vor etwa 1690 nur spärliche Unterlagen vor.
Im 18. Jahrhundert wurde von November bis April unterrichtet. Nicht immer deckten sich dabei die Termine mit dem Martini- (11.November) und Georgi-Tag (24.April)
Gegen Ende des hier behandelten Zeitabschnitts lehrte man am Vormittag von sieben bis elf Uhr, am Nachmittag von ein bis vier Uhr. Die Lehrer hatten die Schüler um 1770 das Schreiben, Lesen und Rechnen zu lehren sowie Beichit- und Kommunionsunterricht zu erteilen. Darüber hinaus waren die Kinder stets gut zu beaufsichtigen und in aller gott forcht der christlichen tugendten best moglichen (zu) under weisen.
Die Schulklassen waren groß. Im Jahr 1699 wurde der Niederdorfer Lehrer angewiesen, er solle einen Gehilfen nehmen, wenn er über 50 Schüler zu unterrichten habe. Da sich mit der Zahl der Kinder auch das Schulgeld erhöhte, musste er für die Kosten des Hilfslehrers selbst aufkommen.
Ein besonderes Problem bildete das Schulgeld der Kinder aus ärmeren Familien. Wer dazu zählte, bestimmte bis in die zwanziger Jahre der Pfarrer zusammen mit Gerichtsvertretern. Seit etwa 1730 musste um Befreiung vom
Schulgeld angesucht werden.
Literatur:
TSCHAIKNER, Manfred: Dornbirn in der frühen Neuzeit. In: Werner Matt, Hanno Platzgummer (Hrsg.): Geschichte der Stadt Dornbirn, Band 1, 2002.