Autor:

Ingrid Böhler

Einführung des allgemeinen Frauenwahlrechts 1919

Zu den Errungenschaften der Republik zählte die Einführung des allgemeinen Frauenwahlrechts. Für die verschiedenen Parteien eröffnete sich dadurch ein neues Stimmenreservoir, das mit Themen wie Familie oder Religion heftig umworben wurde. Die Christlichsozialen waren sich im Klaren, dass die Frauen ein konservatives Potential darstellten; genauso hatte die „Vorarlberger Wacht“ bedauernd zur Kenntnis zu nehmen, dass die Frauenschaft so leicht den Einflüssen unserer Gegner unterliegt. Erstere setzten daher gegen den Widerstand der SozialdemokratInnen die für alle Wahlgänge verpflichtende Teilnahme durch, um zu verhindern, dass die Frauen aus Desinteresse den Wahlen fernbleiben würden.

Die Frauen des christlichsozialen Lagers waren in großer Zahl in katholischen Frauenvereinen formiert, die sich auf religiös-karitativem Gebiet betätigten. Einzig die Katholischen Frauenbünde, 1920 als Gegengewicht zu den Deutschen Frauenvereinen gegründet, hatten eine gewählte Obfrau und einen Ausschuss an der Spitze.

Obwohl Vertreterinnen des Dachverbands an den Landesparteitagen der DVP teilnahmen, bezeichnete sich auch der Deutsche Frauenverein Dornbirn, der im Frühjahr 1919 seine Tätigkeit aufnahm und zu dieser Zeit 350 Mitglieder zählte, in der Satzung als karitativ-sozial und unpolitisch.

Einzig die Dornbirner Sozialdemokratinnen waren direkt in der Ortspartei verankert, innerhalb der sie eine Frauenorganisation errichteten, um geschlechtsspezifische Interessen zu vertreten. Eine Aufgabe, welche sie als explizit politisch verstanden.

Das Frauenwahlrecht eröffnete den Bürgerinnen den Zutritt zur politischen Öffentlichkeit. Als Wählerinnen waren sie den Parteien willkommen. Als Funktionärinnen spielten sie auf der politischen Bühne aber allenfalls Nebenrollen. Während der Vorarlberger Landtag der einzige in Österreich blieb, der in der Ersten Republik ausschließlich mit Männern besetzt war, zog 1919 die Sozialdemokratin Fani Mätzler als erste Frau in die DornbirnerGemeindevertretung ein. In den 1924 und 1929 gewählten Vertretungen blieb man(n) hingegen wieder unter sich.

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Literatur:

Ingrid Böhler: Dornbirn 1914-1945. In: Werner Matt, Hanno Platzgummer (Hrsg.): Geschichte der Stadt Dornbirn, Band 2, 2002, S. 165.