Öffentliche Wasserversorgung

Das mit knapp zwei Millionen Schilling den Voranschlag deutlich übersteigende, größte Vorhaben, welches in der Ersten Republik im Bereich von Stadtentwicklung und Infrastrukturmaßnahmen zur Ausführung kam, stellte jedoch die Errichtung der öffentlichen Wasserversorgung dar.

Die Pläne für die Errichtung einer einheitlichen Wasserversorgung in Dornbirn reichten in die 90er Jahre des 19. Jahrhunderts zurück, als die Untersuchung des Trinkwassers der 585 Pumpbrunnen, 315 Laufbrunnen, 18 offenen Quellen und zwei Zisternen der Gemeinde in vielen Fällen dessen gesundheitsschädliche Qualität ans Tageslicht brachte. Aber erst im Jahr 1926 erfolgte nach dem einstimmigen Beschluss der Stadtvertretung die Umsetzung. Der zwischenzeitlich erfolgte Bau der Ebniterstraße erleichterte die Entscheidung für die Fassung der Boden-, Schaufel- und Schanerlochquelle, mit denen sich der Wasserbedarf der privaten Haushalte und der Gewerbe- bzw. Fabrikbetriebe auf lange Sicht decken ließ. Die Ableitung der Quellen führte entlang der Ebniterstraße bis zum Ebensandstausee, an dessen rechtem Ufer vorbei weiter zum Knopfweg. Knapp vor dem ersten Wasserfall wurde die Dornbirner Ach überquert und die Leitung bis zur Gütlestraße gezogen. Das Verteilernetz begann an der Brücke in der Vorderen Achmühle; bis dorthin betrug die Länge der Leitung, für die Stollenbauten und zahlreiche Sprengungen notwendig gewesen waren, 7,5 km. Das Ortsnetz erstreckte sich nach der Fertigstellung auf 54 km, dazu kamen knapp 20 km Hausanschlüsse. Außerdem wurden 330 Hydranten aufgestellt und am Tugstein ein Hochbehälter errichtet. In der intensivsten Bauphase im Sommer 1927 waren 500 Arbeiter gleichzeitig beschäftigt.

Zunächst gestaltete sich der Betrieb der Wasserversorgung nicht kostendeckend. Allzu sparsam gingen die DornbirnerInnen mit dem nun in Fülle und direkt in den Häusern vorhandenen Wassersegen um. Für viele Tätigkeiten blieb außerdem das Grundwasser der Pumpbrunnen gut genug. Die große Wäsche etwa, die alle drei Wochen stattfand und die jene, die es sich leisten konnten, mit Hilfe einer Tagelöhnerin bewerkstelligten, fand nach wie vor unter freiem Himmel bei den Brunnen statt. Mancher Haushalt scheute die Kosten für Anschluss und laufende Gebühren. Erst ein Landesgesetz von 1929, das bis auf wenige Ausnahmen den verpflichtenden Anschluss an die Gemeindewasserversorgungen festschrieb, führte auch das Dornbirner Wasserwerk in die schwarzen Zahlen.

Brunnen

Brücken

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