Heilenberg

So steht es schon 1431 im Verzeichnis über die Lehensteuer an Habsburg. Ganz ausgeschrieben heißt das jedenfalls „Heiligenberg“, auch wenn das nicht auf die Bewohner zutreffen sollte. Der Name deutet auf Kirchen- oder Klosterbesitz. Nun meint Niederstätter, das gleichzeitig genannte „Pfaffenlehen“ dort ansetzen zu müssen, obwohl es sichtlich „ennend der Ach“ lag. Nach einer Urkunde König Wenzels von 1391 wäre ein Zweig der Heiligenberger hier mitberechtigt gewesen, doch hat man königlichen Urkunden oft zu viel Bedeutung zugemessen.

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Autor:

Franz Kalb

Literatur:

Dornbirner Schriften Nr. 41
Beiträge zur Stadtkunde, S. 19